Leitfaden zum Vergaberecht; Bund

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Leitfaden zum Vergaberecht

„Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht" heißt ein Leitfaden, mit dem Städte und andere öffentliche Auftraggeber dabei unterstützt werden sollen, soziale Standards rechtssicher und praxistauglich bei Auftragsvergaben einzufordern. So kann die öffentliche Hand mit dem novellierten Vergaberecht z. B. ausbeuterische Kinderarbeit bei Aufträgen ausschließen oder die Einhaltung von bestehenden internationalen Regeln zu Mindestlöhnen verlangen. Den Leitfaden hat der Deutsche Städtetag in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) erarbeitet.

Quelle: Beamten-Magazin 10/2009






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