DGB begrüßt Festlegung auf Mindestlohn; Bremen

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DGB begrüßt Festlegung auf Mindestlohn

Die rot-grüne Koalition in Bremen hat sich auf ein neues Vergabegesetz geeinigt. Mit der Festlegung von Mindestlöhnen und von Tariflöhnen bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen habe die Koalition soziale Mindeststandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gesetzlich festgeschrieben, hob die Bremer
DGB-Vorsitzende Helga Ziegert hervor. Sie erinnerte an die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, die Einhaltung gültiger Tarifverträge bei allen öffentlichen Aufträgen vorzuschreiben. Wie Ziegert bedauerte, musste dies jedoch aufgrund der „arbeitnehmerfeindlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“ (EuGH) fallengelassen werden. Der EuGH hatte entschieden, dass Bund, Länder
und Gemeinden ihre Aufträge nicht an ortsübliche Löhne koppeln dürfen. Das Bremer Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Quelle: Beamten-Magazin 10/2009



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