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Mehr Leistungen der Heilfürsorge geplant
Brandenburg hat eine Änderung der Heilfürsorgevorschriften für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf den Weg gebracht. Der Leistungskatalog der Heilfürsorge soll erweitert werden, insbesondere für Vorsorgekuren, Mutterbzw. Vater-Kind-Kuren, Rehabilitationssport und Haushaltshilfen, wie der DGB in einer Stellungnahme hervorhebt. Er regt an, die Leistungen zur Gesundheitsprävention zu erweitern. Heilfürsorgeberechtigten sollten auch die Kosten für Präventionssportkurse, zum Beispiel Wirbelsäulengymnastik, Herz-Kreislauf-Training oder Yoga, zu 80 Prozent erstattet werden, wenn sie regelmäßig daran teilnehmen. Die anteilige Kostenübernahme wäre für Polizistinnen und Polizisten ein Anreiz, verstärkt Sport zur Krankheitsvorsorge zu treiben, begründet der DGB den Vorschlag. Auf Ablehnung stößt, dass der Entwurf Abstriche zum Beispiel bei den Fahrtkosten vorsieht, um die Änderungen ohne zusätzliche Kosten umsetzen zu können. So soll für erstattungsfähige Fahrtkosten ein Selbstbehalt von 20 Euro je Fahrt eingeführt werden. Das würde laut DGB eine zusätzliche Eigenbeteiligung der Polizistinnen und Polizisten an der Heilfürsorge bedeuten.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2009