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Senat knüpft Aufträge an Mindestlohn
Der rot-rote Berliner Senat hat Mindeststandards für die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen festgelegt. Damit will er Lohndumping unterbinden. Unternehmen sollen nur Aufträge erhalten, wenn sie ihrem Personal mindestens 7,50 Euro Stundenlohn zahlen und sich an tarifrechtliche Regelungen aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz halten. „Gerade in der Wirtschaftsund Finanzkrise muss die öffentliche Hand ihrer sozialen Verantwortung und Vorbildfunktion gerecht werden“, erklärte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke). Die stellvertretende DGB Bezirks vorsitzende Doro Zinke begrüßt den Gesetzentwurf als „Schritt in Richtung auf einen allgemeinen Mindestlohn als unterste Grenze“. Sie wies auf eine ähnliche Regelung der rot-grünen Koalition in Bremen hin. Beide Beschlüsse seien ein positives Signal, dass die entsprechen den Parteien es mit dem Mindestlohn ernst meinten.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2009