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Anreize müssen sich lohnen
Baden-Württemberg wird doch keinen Sonderweg bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit einschlagen. Die Landesregierung will wie der Bund die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bis 2029 stufenweise auf 67 Jahre anheben. Nach Protest der Gewerkschaften hatte sie den Plan aufgegeben, zu Sparzwecken die Erhöhung schon bis 2020 umzusetzen. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach von „einer beachtlichen, aber vertretbaren Zumutung“. Wer freiwillig früher länger arbeitet, soll einen Zuschlag erhalten. Den Vorschlag unterstützt der DGB, verlangt jedoch attraktive Anreize. Längeres Arbeiten solle sich nicht nur beim Gehalt niederschlagen, sondern auch zu einer höheren Pension führen. Abgesehen vom Sonderweg bei der Lebensarbeitszeit ist auch die Einführung von Leistungszulagen kein Thema mehr. Stattdessen soll es mehr Beförderungen geben – auch dies befürwortet der DGB. Gleichwohl kündigt Oettinger Besonderheiten im neuen baden württembergischen Dienstrecht an. Er nennt etwa die Gesundheitsprävention, für die sechs Millionen Euro vorgesehen seien. Der DGB hält es für unabdingbar, Fragen der Gesundheitsförderung mit zu behandeln, wenn die Lebensarbeitszeit angehoben wird.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2009