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DGB vermisst klare Aussagen zur Beihilfe
Der DGB verlangt Konkretisierungen im Entwurf für eine neue Beihilfeverordnung. Es fehlten beispielsweise Aussagen darüber, wonach die Angemessenheit der Aufwendungen bei ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen beurteilt werde. Klargestellt werden müsse außerdem, welche Arten der Krankenhausbehandlung beihilfefähig sein sollen: voll- oder teilstationäre Behandlung sowie voll- oder nachstationäre Behandlung. Einer weiteren Definition bedürfen nach Ansicht des DGB die Einrichtungen, die zur Rehabilitation in Frage kommen. Auch nichtstationäre Reha-Maßnahmen in medizinischen Einrichtungen könnten als Kur bewertet werden – zumal sie kostengünstiger als stationäre Reha seien.
Quelle: Beamten-Magazin 9/2009