
Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"! Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
Beihilfeverordnung wird angepasst
Sachsens Regierung hat einen Entwurf für eine neue Beihilfeverordnung vorgelegt. Anlass ist das seit Juli 2008 geltende Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, mit dem Leistungsansprüche zur Pflegeversicherung ausgeweitet und neue Leistungen eingeführt wurden. Die Beihilfe für Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfänger/innen soll die nur anteiligen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ergänzen. Die Verordnung regelt auch den Fall, dass eine Person mehrere Beihilfeansprüche hat wie etwa verwitwete Menschen, die einen eigenen Anspruch und einen durch Witwer- oder Witwengeld haben. Künftig soll der eigene Anspruch Vorrang haben, um zu verhindern, dass sich für Betroffene die Beihilfestelle und das -recht ändern. Die Verordnung führt außerdem auf, welche Behandlungs- und Untersuchungsmethoden von der Beihilfe ausgeschlossen oder nur mit Einschränkungen beihilfefähig sind wie etwa Psychotherapie.
Quelle: Beamten-Magazin 8/2009