Bewerber müssen sich zur Verfassung bekennen; Rheinland-Pfalz

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Bewerber müssen sich zur Verfassung bekennen

Mit einer Verwaltungsvorschrift will Rheinland-Pfalz die Verfassungstreue von Beamtinnen, Beamten und Angestellten des öffentlichen Diensts sicherstellen. Sie verpflichtet die Ernennungsbehörde, dies vor der Einstellung von Bewerber/ innen zu prüfen. Sollte dies etwa im Vorstellungsgespräch nicht zweifelsfrei zu klären sein, wird eine Anfrage beim Innenministerium gestartet. Bewerber/ innen, die sich nicht zur Verfassungstreue bekennen, dürfen nicht eingestellt werden. Die Vorschrift soll 2010 in Kraft treten. Im Text wird auf den hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums zur Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung hingewiesen. Zudem führt der Entwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
von 1975 an, wo nach sich Beamtinnen und Beamte eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren müssen, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die Verfassung angreifen, bekämpfen und diffamieren.

Quelle: Beamten-Magazin 8/2009





zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012