Wegschauen beim Arbeitsschutz; Mecklenburg-Vorpommern

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Wegschauen beim Arbeitsschutz

Der DGB Nord hat Bedenken gegen die Übertragung von Landesaufgaben auf die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf für eine Landkreis-Neuordnung warnt er besonders vor der Verlagerung des staatlichen Arbeitsschutzes und sieht sich darin einig mit Unternehmern. Der stellvertretende Bezirksvorsitzende Ingo Schlüter sieht die „effizient und effektiv“ arbeitende Fachaufsicht in Frage gestellt. „Ich befürchte, dass dann Fragen des Arbeitsschutzes im Falle von Industrie- und Gewerbeansiedlungen hintangestellt werden könnten und Kommunalpolitiker schon mal wegschauen, wenn Arbeitnehmer durch gefährliche Stoffe oder überlange Arbeitszeiten ohne Pausen gefährdet würden.“ Schlüter bedauerte, dass fortschrittliche Gesetzgebung zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen oft durch schlechte Kontrolle konterkariert werde – nicht nur in Dritte-Welt-Ländern. Mecklenburg-Vorpommern dürfe nicht „den gleichen dummen Fehler machen“. Nach Einschätzung des DGB würde eine Übertragung auf eine niedrigere Verwaltungsebene keine Kosten sparen. Wegen des zu erwartenden höheren Abstimmungs- und Koordinierungsbedarfs sei eher mit Kostensteigerungen zu rechnen. Die geplante Kreisgebietsreform teilt das Land in sechs Kreise und zwei kreisfreie Städte auf.

Quelle: Beamten-Magazin 7/2009



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