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Höherer Zuschlag für kinderreiche Beamte
Der Hamburger Senat ist auch im über arbeiteten Entwurf für ein neues Besoldungs- und Beamtenversorgungsrecht nicht von der Erhöhung des Pensionseintrittsalters abgerückt. Der DGB hatte die stufenweise Anhebung ab 2010 von 65 auf 67 Jahre abgelehnt und setzt sich für Altersteilzeit ein. Laut Entwurf verringert sich das Ruhegehalt für jedes Jahr, das eine Beamtin oder ein Beamter früher ausscheidet, um 3,6 Prozent. Wer beim Ausscheiden das 65. Lebensjahr vollendet und 45 Dienstjahre absolviert hat, muss keinen Abschlag hinnehmen. Hochschulausbildungszeiten sollen künftig nur noch teilweise in der Versorgung angerechnet werden. Beim Familienzuschlag wird nicht mehr zwischen den Besoldungsgruppen bis A 8 und den übrigen unterschieden; alle Gruppen bekommen künftig den höheren Betrag. Der Zuschlag ab dem dritten Kind wird dauerhaft auf 50 Euro monatlich festgesetzt, bisher war die Regelung bis Ende 2010 befristet. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden mit der Ehe gleichgestellt rückwirkend zum 3. Dezember 2003, dem Ablaufdatum für die Umsetzungsfrist der Gleichstellungsrichtlinie der Europäischen Union. Der DGB ist aufgefordert, bis Ende Juli zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Quelle: Beamten-Magazin 7/2009