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Beamte erhalten weitere Zulagen
Die der DB AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamte erhalten weitere Zulagen und Prämien nach dem 58. Änderungstarifvertrag und dem Prozesstarifvertrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Zahlungen besteht nicht, betont die TRANSNET und auch, „dass die taschenwirksame Übertragung tariflicher Zulagen und Prämien keine Selbstverständlichkeit darstellt und beharrlich erkämpft werden muss.“ Gezahlt werden nach den erfolgreichen Verhandlungen mit dem Bundeseisenbahnvermögen:
Quelle: Beamten-Magazin 7/2009