Hoffnung auf neue Versorgungsbescheide; Baden-Württemberg

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Hoffnung auf neue Versorgungsbescheide

Versorgungsbescheide ehemals teilzeitbeschäftigter oder beurlaubter Beamtinnen und Beamter werden in Baden-Württemberg möglicherweise doch neu berechnet. Die Landesregierung soll im Rahmen der Dienstrechtsreform prüfen, ob der Ruhegehaltssatz rückwirkend auch bei Bescheiden erhöht werden könnte, die am 18. Juni 2008 bereits bestandskräftig waren. Das hat der Finanzausschuss auf Antrag von CDU und FDP beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Bundesverfassungsgericht den Versorgungsabschlag für frühere teilzeitbeschäftigte oder beurlaubte Beamtinnen und Beamte in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung für nichtig erklärt. Bisher hat das Finanzministerium nur Bescheide korrigiert, die damals noch nicht bestandskräftig waren. Die übrigen hätten keinen Rechtsanspruch auf eine neue Festsetzung, hieß es. DerDGB hatte sich für die Korrektur aller Bescheide eingesetzt und darauf hingewiesen, dass die Berechnung nach altem Recht Frauen diskriminiere. Denn in Teilzeit arbeiteten überwiegend Frauen. In ihrem jetzigen Antrag erklärt die CDU, dies sei zufallsbedingt und nicht als Diskriminierung zu werten. CDU und FDP griffen mit ihrem Antrag das Thema des Grünen-Abgeordneten Thomas Oelmayer auf. Er setzte sich dafür ein, den Versorgungsabschlag auch für Altfälle aufzuheben.

Quelle: Beamten-Magazin 7/2009



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