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DGB erklärt Anspruch auf Reisekostenvergütung
Freigestellte Personalratsmitglieder haben einen Anspruch auf Reisekostenvergütung oder Trennungsgeld. Diese Auffassung vertritt der DGB in einer Stellungnahme zur Neufassung des sächsischen Reisekostengesetzes. Die Rechtsprechung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts lasse nach wie vor ungeklärt, ob überwiegend freigestellte Personalräte einen Anspruch auf Reisekostenvergütung oder Trennungsgeld haben, schreibt der DGB darin. „Im Gegensatz zum vorliegenden Entwurf der Verwaltungsvorschrift sind der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes der Auffassung, dass dieser Anspruch besteht.“ Der DGB weist zudem darauf hin, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes weder verpflichtet sind, privat erworbene Fahrkarten für Dienstreisen einzusetzen noch an Bonusprogrammen von Beförderungsunternehmen teilzunehmen.
Quelle: Beamten-Magazin 6/2009