Urlaub soll bei Krankheit nicht verfallen; Rheinland-Pfalz

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Urlaub soll bei Krankheit nicht verfallen

Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz sollen bei Krankheit ihren Anspruch auf Urlaub behalten. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) will das Innenministerium mit einer neuen Urlaubsverordnung soweit wie möglich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Der EuGH hatte entschieden, dass Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, nicht verfallen darf. Laut Vorgabe des Innenministeriums muss der Resturlaub zum Freizeitanspruch des laufenden Jahres hinzugerechnet werden, wenn der Erholungs- und Zusatzurlaub vor der Erkrankung nicht eingelöst werden konnte. Dauert die Krankheit bis zum Beginn des Ruhestandes an, verfällt der bis dahin nicht eingelöste Anspruch auf freie Tage. Die Vorgabe des EuGH, dass Arbeitnehmer/innen hierfür eine finanzielle
Vergütung zusteht, sei auf Beamtinnen und Be amte nicht übertragbar. Insbesondere das Alimentationsprinzip stehe dem entgegen.

Weitere Information:

Der DGB hat die neuen Besoldungstabellen für Rheinland-Pfalz online gestellt: www.dgb-rlp.de  (Fachbereiche - Öffentlicher Dienst/Beamte)

Quelle: Beamten-Magazin 6/2009





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