Gericht spricht Feuerwehr Ausgleich zu; Nordrhein-Westfalen

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Gericht spricht Feuerwehr Ausgleich zu

Feuerwehrbeamtinnen und -beamte in Bielefeld können mit einer Vergütung rechnen für Mehrarbeit, die 48 Wochenstunden überschreitet. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat in einem von ver.di unterstützten Musterverfahren geurteilt, dass die Mehrarbeit ab dem Folgemonat, in dem der Ausgleich dafür beantragt wurde, erstattet werden muss. Sofern ein Ausgleich in Freizeit nicht möglich ist, müssen die Ansprüche finanziell vergütet werden. Dem Kläger steht der Ausgleich damit von 2002 bis 2006 zu und nicht erst seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Arbeitszeitrichtlinie im Jahr 2005, das die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden festlegte. Der Bielefelder Feuerwehrmann hatte sich darauf berufen, dass die Richtlinie der landesrechtlichen Arbeitszeitverordnung für Feuerwehrleute entgegenstünde. ver.di hatte diese schon 2001 aufgefordert, die Vergütung ihrer Überstunden nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu beantragen. Alle Betroffenen, über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, können sich laut ver.di nun auf die Entscheidung des OVG berufen. Für 160 Bielefelder Feuerwehreute bedeute das Urteil mehr als 700 Stunden Freizeitausgleich (Az.: 1 A 2654/07).

Weitere Information:

Der DGB hat die neuen Besoldungstabellen für Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage veröffentlicht:

www.nrw.dgb.de (Beamtenpolitik - Besoldung)

Quelle: Beamten-Magazin 6/2009





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