DGB: Rufbereitschaft ist Arbeitszeit; Mecklenburg-Vorpommern

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DGB: Rufbereitschaft ist Arbeitszeit

Der DGB setzt sich dafür ein, dass in Mecklenburg-Vorpommern Rufbereitschaften der Beamtinnen und Beamten im Schichtdienst als Arbeitszeit angerechnet werden. Für jede Bereitschaft, die mehr als eine Stunde beträgt, soll ein Frei zeitausgleich von einem Achtel der Zeit erfolgen. Zur Begründung heißt es in der Stellungnahme des DGB zum Kabinettsentwurf für eine Änderung der Arbeitszeitverordnung, dass Rufbereitschaft de facto oft als Bereitschaft in der Nähe der Dienststelle stattfinde. Hinzu komme, dass häufig Rufbereitschaften in Dienstübergabezeiten angeordnet würden, um im Fall von Personalausfällen eine Reserve zu haben. „Sie liegen meist morgens gegen 7 Uhr und abends gegen 19 Uhr und zerreißen mithin den Tag", erklärt der DGB. Er plädiert dafür, mit der Verordnung die europäische Arbeitszeitrichtlinie so umzusetzen, dass für Feuerwehrleute sowohl das bisherige Modell der 24-Stunden-Schicht als auch
andere Modelle möglich sind.

Quelle: Beamten-Magazin 6/2009






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