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GEW will Teilzeitbeamte absichern
Die GEW Brandenburg möchte mehr Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamte, die in ständiger Teilzeit beschäftigt sind. Dazu verhandelt sie mit der Landesregierung über eine rechtlich bindende Vereinbarung. Die GEW will sicherstellen, das betroffene Lehrer/innen sofort wieder in ein Beamtenverhältnis berufen werden und keine besoldungs- und versorgungsrechtlichen Nachteile erfahren, falls das Bundesverwaltungsgericht die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für nichtig erklären sollte. Sowohl das Verwaltungsgericht Potsdam als auch das Oberverwaltungsgericht hatten die Ernennung von Teilzeitbeamtinnen und -beamten in Brandenburg für unwirksam erklärt.
Quelle: Beamten-Magazin 6/2009