Ergebnisbeteiligung geregelt; Bahn

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Ergebnisbeteiligung geregelt

In zähen Verhandlungen mit Ministerien und dem Bundeseisenbahn vermögen (BEV) hat TRANSNET die Übertragung der Ergebnisbeteiligung erreicht. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf diese Sonderzahlung haben die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten nicht. TRANSNET Vorstand Martin Burkert – zuständig für die Beamtenpolitik – sagte in seinem Fazit: „Unsere vielen Gespräche waren erfolgreich. Es ist wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten auch von dem guten Ergebnis ihrer Arbeit im DB-Konzern profitieren und nun 320 Euro ausbezahlt bekommen.“

Quelle: Beamten-Magazin 6/2009

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