Vergütung von Nebentätigkeiten geregelt; Niedersachsen

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Vergütung von Nebentätigkeiten geregelt

Das niedersächsische Kabinett hat den Entwurf für eine Verordnung zum Nebentätigkeitsrecht beschlossen. Damit werden Einzelheiten, insbesondere die Vergütung und Abrechnung von Tätigkeiten festgelegt, die Beamtinnen und Beamte neben ihrem Hauptamt ausüben dürfen. Die Verordnung regelt, wann Beamtinnen und Beamten eine Vergütung etwa für eine Lehr, Prüfungs- oder Gutachtertätigkeit gewährt werden darf und bis zu welcher jährlichen Höhe. Üben Beamtinnen oder Beamte eine Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten aus, müssen sie die Einnahmen daraus ab einem Höchstbetrag an den Dienstherrn abführen. Der Höchstbetrag liegt zwischen 4.100 in den oberen und 6.200 Euro in niedrigeren Besoldungsgruppen.

Quelle: Beamten-Magazin 5/2009



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