Einstweiliger Ruhestand soll Ausnahme sein; Mecklenburg-Vorpommern

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Einstweiliger Ruhestand soll Ausnahme sein

Der DGB Nord und ver.di wollen die Rechte der Beschäftigten bei der geplanten Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern vertraglich sichern. In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf kündigt ver.di Verhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband über einen Tarif vertrag für die
Mitarbeiter/innen der Kreise und kreisfreien Städte an. Aufbaustäbe und Clearingausschüsse, in denen Personalräte und Gewerkschafter/innen vertreten sind, sollen bestimmen, wo Beschäftigte künftig eingesetzt werden. Einschränken wollen die Gewerkschaften die gesetzliche Möglichkeit, Beamtinnen
und Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, wenn im Zuge der Verwaltungsreform Körperschaften umgebildet oder Behörden aufgelöst werden. Das soll dem Dienstherrn erst dann erlaubt sein, wenn er nachweisen kann, dass die Betroffenen nicht bei einem anderen Dienstherrn im Land eingesetzt werden können. Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand habe erhebliche finanzielle Nachteile für die Beamtinnen und Beamten, erklären DGB und ver.di. Das erdiente Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten in den neuen Ländern falle sehr niedrig aus, da es erst ab der Zeit nach der deutschen Vereinigung 1990 bemessen werde. Über den Entwurf zur Kreisreform soll der Landtag im Sommer beraten.

Quelle: Beamten-Magazin 5/2009





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