Ingrid Sehrbrock; Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes; Editorial

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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Gewerkschaften haben keinen Augenblick gezögert, sich für das Berufsbeamtentum in Deutschland auszusprechen. Hans Böhm war Mitglied des ersten Geschäftsführenden Bundesvorstandes des DGB und verantwortlich für die „Hauptabteilung Angestellte und Beamte“. Doch dem DGB ging es um mehr: „Der Deutsche Gewerkschaftsbund (hat) nicht nur die Verpflichtung übernommen, Stütze für die Beamten zu sein, sondern auch die Garantie, für eine demokratische und fortschrittliche Entwicklung des Beamtenrechts zu sorgen“, so Hans Böhm vor dem Ersten Deutschen Beamtentag des DGB 1952. Das gilt auch heute. Der DGB will, dass die Beamtinnen und Beamten ihre Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weiterentwickeln und ausbauen. Das gilt beispielsweise für Modernisierungsvorhaben in der Bundesverwaltung (siehe S. 8). Spielräume für mehr Mitbestimmung der Gewerkschaften ergeben sich auch durch die Landesbeamtengesetze und das neue Statusrecht. Die Bemühungen in Rheinland-Pfalz zeugen davon (siehe S. 15). Die GEW will verhindern, dass sich das Beamtenrecht weiter auseinanderentwickelt; seit 1946 zentrales Ziel der beamtenpolitischen Arbeit des DGB.

Ingrid Sehrbrock
Stellvertretende Vorsitzende
des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Quelle: Beamten-Magazin 5/2009



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