Vereinbarung über elektronische Vorgangsbearbeitung; Niedersachsen

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Vereinbarung über elektronische Vorgangsbearbeitung

In Niedersachsen haben Innenministerium, DGB und dbb eine Vereinbarung über die Einführung und Anwendung des elektronischen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungsystems (DMS) im Rahmen des Projekts „eAkte-Land“ in der Landesverwaltung abgeschlossen. Einführungsveranstaltungen, Schulungen und zusätzliche Informationen übers Intranet sollen die Beschäftigten mit der Handhabung des Systems vertraut machen. Betriebsbedingte Kündigungen aufgrund der Einführung von DMS sind ausgeschlossen, notwendige Um- oder Versetzungen haben keine Einkommensverschlechterungen zur Folge, Verhaltens- und Leistungskontrollen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es besteht Verdacht auf einen dienst-, arbeits-, datenschutz- oder strafrechtlichen Verstoß. In der Vereinbarung sind auch die Gestaltung der Arbeitsplätze nach arbeitsmedizinischen und ergonomischen Erkenntnissen und die Rechte der Personalvertretungen geregelt. Sie ist seit 1. April in Kraft.

Quelle: Beamten-Magazin 4/2009



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