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Neues Beamtenrecht zu sehr im Alten verhaftet
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes (BRNG M-V) moniert der DGB Bezirk Nord, dass schwerpunktmäßig das Laufbahnrecht reformiert, das bisherige Beamtenrecht jedoch fortgeschrieben und nur dem neuen Statusgesetz des Bundes angepasst werden soll. Damit es aber den Ansprüchen eines modernen Beamtengesetzes entspreche und der öffentliche Dienst im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft mithalten könne, bedürfe es erheblicher Nachbesserungen, u. a.:
Einbau individueller Rechte der Beamtinnen und Beamten bei Versetzungen und Strukturveränderungen,
Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte.
„Gerechtigkeitslücken“, z. B. Beibehaltung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse anstelle von halbiertem Beitragszuschuss zur Beihilfe, Übernahme der Krankenversicherungskosten bei Elternzeit, Kostenübernahme von Dienstuniformen oder Rechtsgrundlagen für eine betriebliche Gesundheitsförderung im Vollzugssektor, sollten geschlossen werden. Die beabsichtigte Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 wird ebenso abgelehnt wie eine Anhebung der vorgezogenen Altersgrenze auf 62 Jahre. Falls dies nicht zu verhindern sei, schlägt der DGB-Beamtenausschuss einen Ausgleich in Form von Altersteilzeit und vorzeitiger Antragsaltersgrenze vor.
Quelle: Beamten-Magazin 4/2009