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Bericht zur Informationsfreiheit vorgelegt
Das im letzten Jahr freigeschaltete Online-Informationsregister stand im Mittelpunkt des dritten Jahresberichts des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Sven Holst. 1.100 Zugriffe pro Monat wurden registriert. In Verbindung mit rund 38.000 Zugriffen im Jahr auf die Webseite des Landesbeauftragten zeuge dies von erheblichem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem demokratisch wichtigen Instrument der Informationsfreiheit. Über das Online-Informationsregister können Informationen über bremisches Politik- und Verwaltungshandeln im Internet nachvollzogen werden. Neben dieser „wichtigen Verbesserung“ nennt Holst aber auch „erheblichen Nachholbedarf“ an anderer Stelle. Einige Dienststellen seien gar nicht im Internet präsent, obwohl sie dazu verpflichtet seien, Informationen elektronisch anzubieten. Bürgerinnen und Bürger auf später zu vertrösten oder ihnen Gebühren für Informationen abzuverlangen, sei ebenfalls nicht in Ordnung. Holsts Behörde hat allerdings keine Verfügungsgewalt über Informationen außer halb der Landesseiten, beispielsweise wenn es Nachfragen zu Zahlen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen gibt. „Das Land Niedersachsen hat bis heute kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet“, sagte er, so dass hier keine Bindungswirkung bestehe.
Quelle: Beamten-Magazin 4/2009