Qualifizierungsvorschrift geht DGB zu weit; Schleswig-Holstein

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Qualifizierungsvorschrift geht DGB zu weit

Der DGB stimmt dem Entwurf einer Allgemeinen Laufbahnverordnung für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein nicht zu. In einer vorläufigen Stellungnahme bringt er u. a. Einwände gegen die Vorschrift zur Qualifizierung für Beförderungsämter vor. Der Nachweis einer erfolgreichen Qualifizierung als Voraussetzung dafür, dass Beschäftigten ein Beförderungsamt übertragen wird, überziehe die Umsetzung des Ziels vom lebenslangen Lernen. Nach Ansicht des DGB wäre es zielführender, für ein konkretes Beförderungsamt in einer Ausschreibung bestimmte Qualifikationsnachweise zu fordern. Darüber hinaus sollen die für einen Laufbahnwechsel erforderlichen Tätigkeiten und Kenntnisse in einer Laufbahnverordnung beschrieben und nicht allein von der obersten Landesbehörde geregelt werden.

Quelle: Beamten-Magazin 3/2009



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