Lehrer erstreiten Änderung im Beamtengesetz; Nordrhein-Westfalen

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Lehrer erstreiten Änderung im Beamtengesetz

Nordrhein-Westfalen (NRW) muss erneut entscheiden, ob angestellte Lehrer/-innen verbeamtet werden. Dazu ist das Land nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet. Geklagt hatten mehrere angestellte Lehrer, die nicht Beamte werden durften, weil sie die in NRW geltende Höchstaltersgrenze von 35 Jahren überschritten hatten. Höchstaltersgrenzen hat das Gericht zwar nicht grundsätzlich in Frage gestellt, die Regelung in NRW jedoch aus formellen Gründen bemängelt und die Laufbahnverordnung insoweit für unwirksam erklärt. In Fächern mit Lehrermangel lasse die Regelung Ausnahmen mit Überschreitungen der Altersgrenze um bis zu zehn Jahre zu. Der Rahmen für die se Ausnahmen müsse per Gesetz festgelegt sein, forderte das Gericht, und nicht nur durch Verwaltungserlasse. Bei einigen Klägern seien zudem Kindererziehungszeiten, Grundwehrdienstzeiten und Schwerbehinderungen nicht ausreichend berücksichtigt. Die GEW wertet das Urteil als Erfolg. Sie geht davon aus, dass nun auch eine
große Zahl von Verbeamtungsanträgen von Lehrkräften geprüft werden muss, die wegen des Wegfalls des Mangelfacherlasses nicht mehr verbeamtet wurden. Die GEW will Betroffenen Handlungshinweise geben. (Az: BVerwG 2 C 18.07).

Quelle: Beamten-Magazin 3/2009



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