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Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform liegt vor
Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften sind aufgefordert, bis zum 30. März zum Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern Stellung zu nehmen. Grundlage des Entwurfs ist ein Modell aus sechs Landkreisen und den zwei kreisfreien Städten Rostock und Schwerin. Im Entwurf enthalten sind Regelungen zum Personalübergang der Beamtinnen und Beamten von aufgelösten in neue oder neu aufgeteilte Landkreise. Neu gebildete Landkreise sind als Dienstherren verpflichtet zu bestimmen, welche Mitarbeiter/innen von welchen Körper schaften übernommen werden. Gemäß dem vom Landtag im April 2008 beschlossenen „Gesamtrahmen für die um fassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern“ soll der Entwurf bis zum Sommer in den Landtag ein gebracht werden.
Quelle: Beamten-Magazin 3/2009