DGB: Beamte werden wie Dienstheer betrachtet; Hamburg

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DGB: Beamte werden wie Dienstheer betrachtet

Der Senatsentwurf für ein neues hamburgisches Beamtenrecht wird modernen Anforderungen an ein engagiertes, bürgerfreundliches Beamtentum nicht gerecht. Das kritisiert der DGB in einer Stellungnahme. Beamtinnen und Beamte würden immer noch wie „ein allzeit und überall einsetzbares Dienstheer“ betrachtet. Um Mobilität und Personalveränderungen zu erreichen, sei es keineswegs notwendig, sie stets verpflichten zu können und ihnen eine Mitwirkung bei Abordnungen und Versetzungen vorzuenthalten. Vor allem kritisiert der DGB, dass die Regelaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand von 65 auf 67 Jahre angehoben werden soll und Altersteilzeit fehlt. Die Beamtenschaft werde im Durchschnitt noch älter statt verjüngt. Unerträglich sei es, Mitarbeiter/ -innen zu ermöglichen, auf Antrag bis zum 70. Lebensjahr zu arbeiten. Die Absicht, ein Beteiligungsverfahren mit den Gewerkschaften zu vereinbaren, sei „ein erster entscheidender Schritt“. Gesetzlich müsse er jedoch besser verankert werden. Der DGB will, dass die Beteiligung von einer einfachen Anhörung abgegrenzt und so geregelt wird, dass die Gewerkschaften auf die Gestaltung von Arbeitsbedingungen wirksam Einfluss nehmen können. Positiv zu sehen sei die Reform des Laufbahn rechts mit nur noch zwei Gruppen.

Quelle: Beamten-Magazin 3/2009





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