Arbeitszeitrichtlinie weiter umstritten; EU

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Arbeitszeitrichtlinie weiter umstritten

Auf Einladung des DGB-Verbindungsbüros in Brüssel kamen am 12. Februar etwa 35 EU-Parlamentarier, Gewerkschaftsvertreter und Mitarbeiter der Fraktionen im EU-Parlament zu einem Gespräch über die Arbeitszeitrichtlinie zusammen. Ausgangspunkt für die Gewerkschaftsseite: keine Verschlechterung der derzeit geltenden Regelungen. Denn noch immer stehen sich die Positionen des EU Ministerrats und des EU-Parlaments unversöhnlich gegenüber (wir berichteten in Ausgabe 1/2009). Die Vertreter des ver.di-Fachbereichs Feuerwehren wiesen darauf hin, dass jede Verschlechterung bei der Bereitschaftszeit per Verordnung um gesetzt werde und nicht durch Tarifverträge abgemildert werden könne.
Die ver.di-Vertreter des Gesundheitswesens betonten, dass durch die geplanten Änderungen die Ziele des Arbeitsund Gesundheitsschutzes ausgehebelt würden. Die Opt-out-Regelung wurde im Übrigen von allen Referenten als äußerst problematisch be wertet. Sie wäre auch Hauptstreitpunkt in einem eventuellen Vermittlungsverfahren. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, soll sie nach einer klar definierten Übergangszeit entfallen, während der Ministerrat auf der Beibehaltung der Regelung beharrt. Wenn das Vermittlungsverfahren nicht bis zum 17. März offiziell eröffnet wird und sich Ministerrat und Parlament nicht bis Mitte Mai auf eine geänderte Richtlinie einigen, bleibt die bisherige Arbeitszeitrichtlinie in Kraft.

Quelle: Beamten-Magazin 3/2009





zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012