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Bürgerportale sollen sicherer werden
Die Bundesregierung hat Anfang Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen beschlossen. Per „De-Mail” sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechts sicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. „So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost“, lautet der Werbeslogan. Mit dem Bürgerportalgesetz werden
Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail und an deren Betrieb definiert so wie das Akkreditierungsverfahren geregelt. Während die bisherigen Verschlüsselungsmethoden lediglich einen Schutz der Vertraulichkeit von Nachrichten gewährleisten, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, werden bei De-Mails Verschlüsselung und/oder Signaturen von privaten Anbietern verwaltet, die sich einem Akkreditierungsverfahren unterziehen müssen. Zudem soll der künftige elektronische Personalausweis mit De-Mail genutzt werden können. Bestehende E-Mail-Adressen bleiben von den Regelungen unberührt. Teilnehmende am De-Mail-Verkehr erhalten eine eigene Adresse. Eine ausschließliche Nutzung der De-Mail im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist nicht geplant. Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
Quelle: Beamten-Magazin 3/2009