Gesetzentwurf ist DGB zu unmodern; Schleswig-Holstein

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Gesetzentwurf ist DGB zu unmodern

Der DGB erwartet von den Abgeordneten des Landtags „erhebliche Nachbesserungen“ am Gesetzentwurf für ein neues Beamtenrecht in Schleswig-Holstein. Der Entwurf erfülle noch nicht die Anforderungen an ein modernes, attraktives Beamtenrecht, bemängelt er in einer Stellungnahme an den Innen- und Rechtsausschuss. Er reformiere lediglich das Lauf bahnrecht, schreibe sonst jedoch das bisherige Beamtenrecht fort. Der DGB kritisiert „unzeitgemäße Vorschriften“ und betont, Beamtinnen und Beamte seien „längst keine Untertanen“ mehr. Er erwartet ein positives Leitbild für das Berufsbeamtentum und mehr Rechte für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften. Beamtinnen und Beamte sollen beispielsweise nur mit ihrer Zustimmung versetzt oder abgeordnet werden dürfen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik ist die geplante Anhebung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand von 65 auf 67 Jahre wie in der Rentenversicherung. Viele hielten allein im Hinblick auf die Notwendigkeit durch, ihr Versorgungsniveau noch anzuheben. Die GEW befürchtet, dass durch die höhere Altersgrenze die Zahl der gesundheitsbedingten Frühpensionierungen erheblich zunehmen wird. Bereits jetzt würden über 20 Prozent der Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig ausscheiden. Das Land müsse vordringlich Gesundheitsförderung und Altersentlastung betreiben, fordern die Gewerkschaften. Altersteilzeit müsse in allen Bereichen möglich sein, nicht nur dort, wo sie zum Personalabbau diene.

Quelle: Beamten-Magazin 02/2009



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