Absage an Gewerkschaften; Sachsen-Anhalt

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Absage an Gewerkschaften

Sachsen-Anhalts Regierung lehnt eine bessere Beteiligung der Gewerkschaften an beamtenrechtlichen Regelungen ab. „Bis zur ersten Kabinettsbefassung gibt es kein Beteiligungsverfahren“, beschied Staatssekretär Rainer Robra Vertreterinnen und Vertretern des DGB in einem Gespräch. Der DGB hatte der Landesregierung vorgeschlagen zu vereinbaren, dass Gewerkschaften bereits bei der Entwicklung von Gesetzen und Verordnungen mit wirken können und nicht erst mit der förmlichen Anhörung im Gesetzgebungsprozess beteiligt werden. „Wir sehen, dass es in anderen Ländern funktioniert“, sagte Susanne Wiedemeyer, die beim DGB Sachsen-Anhalt für die  Beamtenpolitik zuständig ist. Der DGB kritisiert, dass es kaum noch zu wesentlichen Änderungen komme, wenn das Kabinett Gesetzesvorlagen bereits zugestimmt habe. Die Landesregierung begründete die Ablehnung damit, dass sie die exekutive Verantwortung wahrnehme. Bei einem Gespräch im März 2008 hatte sich Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern bereits darauf verständigt, zügig eine Vereinbarung über mehr Beteiligung  abzuschließen. Hintergrund war, dass die Länder mit der Föderalismusreform mehr Möglichkeiten bekamen, beamtenrechtliche Regelungen selbst zu treffen.

Quelle: Beamten-Magazin 02/2009



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