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Gebrauchsanweisung zum Beamtenrecht
Rheinland-Pfalz hat Anwendungshinweise vorgelegt, die bis zum Inkrafttreten eines neuen Landesbeamtengesetzes offene Fragen klären sollen. Das neue Gesetz wird laut Innenministerium erst nach dem 1. April ausgearbeitet sein. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Beamtenstatusgesetz des Bundes in Kraft, das Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten regelt und die Grundlage für die künftigen Beamtengesetze der Länder ist. Wo das Statusgesetz jedoch keine Vorgaben macht, bleibt Raum für landesrechtliche Regelungen. Bis diese erarbeitet sind, existieren das Beamtenstatusgesetz und das alte Landesbeamtengesetz nebeneinander. Unverändert gelten zum Beispiel das Nebentätigkeitsrecht und die Arbeitszeitverordnung im Landesbeamtengesetz. Damit die richtigen Bestimmungen angewendet werden, gibt das Land nun eine Hilfestellung. Ebenso verfährt Baden-Württemberg bis zum Erlass neuer landesrechtlicher Vorschriften. DGB und Gewerkschaften sind aufgefordert, zu den Änderungshinweisen Stellung zu nehmen.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2009