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Auch Polizei und Feuerwehr sollen länger arbeiten
Entgegen den Forderungen des DGB sollen Beamtinnen und Beamte in Mecklenburg-Vorpommern künftig erst mit 67 Jahren in Pension gehen können. Auch für Beamtinnen und Beamte bei Polizei, Feuerwehr und im Strafvollzug sind im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts, der jetzt im Kabinett
beschlossen wurde, höhere Regelaltersgrenzen vorgesehen. Sie steigen um zwei Jahre auf das 62. Lebensjahr für den mittleren und gehobenen Dienst und um vier Jahre auf das 64. Lebensjahr für den höheren Dienst. Der DGB lehnt diese Anpassung an die gesetzliche Rentenversicherung ab. Ferner reduziert der Gesetzentwurf die Laufbahngruppen von vier auf zwei. Statt der bisher über 20 Regelund mehr als 60 Fachrichtungslaufbahnen sind nur noch zehn Fachrichtungen vorgesehen. Der Entwurf orientiert sich an einem Muster-Landesbeamtengesetz, auf das sich die fünf norddeutschen Länder nach der Föderalismusreform geeinigt haben. Sie wollen damit die Mobilität ihrer Beschäftigten sichern und unfairen Wettbewerb um Beschäftigte verhindern. Der DGB hatte Veränderungen am Entwurf angemahnt und u. a. mehr Mitsprache gefordert.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2009