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Nur noch zwei Laufbahngruppen
Einen Schritt hin zur stärkeren Beteiligung der Gewerkschaften macht der jetzt vom Hamburger Senat beschlossene Gesetzentwurf für ein neues Beamten recht. Demnach soll bei allgemeinen beamtenrechtlichen Regelungen ein Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen vereinbart und eine frühere Beteiligung ermöglicht werden. Im Mittelpunkt des Entwurfs steht das neue Laufbahnrecht: statt vier soll es nur noch zwei Laufbahngruppen, mit und ohne Hochschulabschluss, geben. In den künftig zehn Laufbahn-Fachrichtungen würden nur noch 15 statt bisher 71 Laufbahnen bestehen. Die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand steigt schrittweise von 65 auf 67 Jahre, ausgenommen sind Beamtinnen und Beamte im Strafvollzug, bei Polizei und Feuerwehr. Der Entwurf basiert auf dem Muster-Landesbeamtengesetz von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ziel ist, dass Beamtinnen und Beamte leichter zwischen den Ländern wechseln können. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften sind nun aufgefordert, Stellung zu nehmen. Gleichzeitig mit der Vorlage für das neue Beamtengesetz hat der Senat Eckpunkte für ein Besoldungs- und Versorgungsrecht beschlossen. Darin ist ein Aufstieg nach Erfahrung und nicht mehr nach Dienstalter vorgesehen. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden der Ehe gleichgestellt.
Quelle: Beamten-Magazin 02/2009