Altersgrenze soll bei 65 Jahren bleiben; Saarland

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Altersgrenze soll bei 65 Jahren bleiben

Eine Radikalreform ist mit dem neuen saarländischen Beamtengesetz nicht zu erwarten. Die Landesregierung wolle Bewährtes erhalten und nur dort flexibilisieren bzw. modernisieren, wo Handlungsbedarf bestehe, teilt der Vorsitzende des Bundesfachausschusses „Beamtenrecht“ der GdP Carsten Baum mit. Beispielsweise soll die Altersgrenze von 65 Jahren für den Eintritt in den Ruhestand beibehalten werden; für Beamtinnen und Beamte der Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug liegt sie bei 60 Jahren. Auch die Einteilung der Laufbahngruppen in einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst soll sich nicht ändern. Für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit wird es nicht mehr Voraussetzung sein, dass Bewerber/innen 27 Jahre alt sind. Entfallen soll auch das Gebot, dass zwei Jahre vor Erreichen des Ruhestands alters keine Beförderung mehr ausgesprochen werden darf. Erste Teile des Regelwerks, das mit der Föderalismusreform notwendig wurde, sollen zum 1. April in Kraft treten. Kabinett und Landtag befassen sich im Januar und Februar mit dem Entwurf.

Quelle: Beamten-Magazin 01/2009



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