Zulassungskriterien für Fortbildung festgelegt; Hamburg

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Zulassungskriterien für Fortbildung festgelegt

Der DGB hat mit dem Hamburger Senat eine Vereinbarung darüber getroffen, wie Beamtinnen und Beamte für den Weiterbildungs-Master-Studiengang ausgewählt werden. Mit dem neuen Studiengang können sich Beschäftigte für höherwertige Ämter ab der Besoldungsgruppe A 13 im allgemeinen Verwaltungsdienst qualifizieren. Leistungsträger/innen sollen so in den höheren Dienst aufsteigen, ohne die eigene Laufbahn ganz durchlaufen zu müssen. Der DGB betont, dass es sich bei den  Bewerber/innen um „absolut gleichwertige, gleichermaßen geeignete künftige Beschäftigte des bisherigen höheren Dienstes“ handeln müsse. Allein vor diesem Hintergrund sei es hinnehmbar gewesen, dass sie weitgehend das gleiche Auswahlverfahren durchlaufen wie direkte Bewerber/innen. Dazu gehört eine Beurteilung, ein kognitiver Leistungstest sowie Vorstellungs- und Bewerbungsrunden mit anderen Kandidaten und Kandidatinnen. Der DGB bezeichnet den Studiengang als bundesweit vorbildliches Projekt.

Quelle: Beamten-Magazin 01/2009





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