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Land garantiert Weiterbeschäftigung
Brandenburg bietet Beschäftigten, die vom Umbau der Verwaltung betroffen sind, einen Arbeitsplatzwechsel und Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen an. Das sieht ein Tarifvertrag zur sozialverträglichen Gestaltung des Verwaltungsumbaus vor, auf den sich Landesregierung und Gewerkschaften einigten. Er soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten und bis 2012 gelten. Die GEW wertet das Abkommen als „wichtigen Erfolg“ und „Verdienst einer konsequenten und strategischen Interessenvertretung der Gewerkschaften“. Beschäftigten, deren Arbeitsplatz durch die Fusion oder Verlegung von Dienststellen wegfällt, soll eine Weiterbeschäftigung auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz am bisherigen oder einem anderen Dienstort angeboten werden. Die Kosten für eine eventuell notwendige Qualifizierung trägt der Arbeitgeber. Die Bereitschaft zu wechseln soll mit einer neuen Mobilitätsprämie vergütet werden, die bis zu 2.250 Euro betragen kann. Finanzminister Rainer Speer (SPD) will diese zusätzlichen finanziellen Regelungen zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Brandenburg will die Stellen im öffentlichen Dienst bis Ende 2012 von 53.000 auf 47.800 reduzieren.
Quelle: Beamten-Magazin 01/2009