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Vorerst nur Anpassung an Statusrecht
Der saarländische Landtag wird voraussichtlich Mitte März die Neuregelungen im saarländischen Beamtenrecht verabschieden. Das teilte das Innenministerium in einem Gespräch mit dem DGB Landesvorsitzenden Eugen Roth mit. Zunächst sollen mit dem vorliegenden „Gesetzentwurf zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an das Beamtenstatusgesetz“ nur zeitlich unbedingt erforderliche Änderungen vorgenommen werden, die im Beamtenstatusgesetz des Bundes festgelegt sind. Mit diesem Gesetz, das am 1. April 2009 in Kraft tritt, gibt der Bund die Grundstrukturen für eine bundeseinheitliche Anwendung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten vor. Die Länder können diese selbst ausgestalten und umsetzen. Roth zufolge sollen Laufbahnverordnung, Besoldung und Versorgung erst später neu geregelt werden. Die Spitzenorganisationen und das Innenministerium haben Gespräche am „Runden Tisch“ über das neue Beamtenrecht verabredet.
Quelle: Beamten-Magazin 12/2008