Änderungen gehen zu weit; Nordrhein-Westfalen

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Änderungen gehen zu weit

Der jetzt vorliegende Entwurf für ein neues Beamtengesetz in Nordrhein-Westfalen geht dem DGB zu weit. Die Vorlage sei weit mehr als die angekündigte „technische Anpassung“ an das Beamtenstatusgesetz des Bundes, das am 1. April 2009 in Kraft tritt. „Unter dem Vorwand einer technischen Anpassung wird ein neues Landesbeamtengesetz vorgelegt, in dem weitreichende Änderungen vorgenommen werden sollen“, kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme. Sie betreffen die Anhebung der Lebensarbeitszeit von 65 auf 67 Jahre und die Wochenarbeitszeit, die unbefristet bei 41 Stunden bleiben soll. Beides lehnt der DGB ab. Die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, solle in allen Ressorts, nicht nur im Schulbereich, bis 2012 ausgedehnt werden. Da die Möglichkeit missachtet worden sei, die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften vor der Erörterung des Entwurfs im Kabinett zu beteiligen, schlägt der DGB vor, das Landesbeamtengesetz nur an den Punkten zu ändern, wo es bundesrechtliche Vorgaben erfordern. Weitergehende Änderungen sollen in einem Beteiligungsverfahren mit den Spitzenorganisationen vorbereitet werden.

Quelle: Beamten-Magazin 12/2008



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