Beamte sollen Widerspruch einlegen; Thüringen

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Beamte sollen Widerspruch einlegen

Nach Auffassung der GdP Thüringen ist das abgesenkte Gehalt für höhere Besoldungsgruppen in Ostdeutschland ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Ihr Rechtsschutz unterstützt daher die Klagen zweier Beamter der Besoldungsgruppen A 10 und A 11 vor dem Verwaltungsgericht Weimar. Die Gewerkschaft empfiehlt allen Beamtinnen und Beamten der Gruppen A 10 und höher, deren Besoldung abgesenkt wurde, dagegen rückwirkend zum 1. Januar Widerspruch einzulegen und sich mit Hinweis auf die Klagen mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden zu erklären. Beamtinnen und Beamte ab A 10 aufwärts bekommen bis Ende 2009 nur 92,5 Prozent der regulären Besoldung. Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 9, die seit 1. Januar befördert wurden, fallen laut GdP sogar wieder von 100 auf 92,5 Prozent zurück.

Quelle: Beamten-Magazin 11/2008

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