Kampf gegen Demokratiefeinde; Mecklenburg-Vorpommern

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Kampf gegen Demokratiefeinde

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) will mit einer Gesetzesnovelle verhindern, dass Extremisten ins Amt von Wahl- oder Ehrenbeamten gelangen. Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen im Kommunalwahlgesetz legitimieren die Wahlausschüsse, sich bei Zweifeln über die Verfassungstreue von Bewerber/innen für Bürgermeister- oder Landratswahlen von den Landräten und dem Innenminister als Rechtsaufsichtsbehörden beraten zu lassen. Diese dürfen dann u. a. bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Auskünfte über die Bewerber/innen einholen. Dadurch werde es Verfassungsfeinden erheblich erschwert, kommunalpolitisch wichtige Ämter zu besetzen, hofft Caffier. Bürgermeister und Landräte sind nach der Kommunalverfassung Wahloder Ehrenbeamte. Deswegen gilt auch für sie das Landesbeamtengesetz. Sie dürfen nur ins Beamtenverhältnis berufen werden, wenn sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, auch die Verfassungstreue, erfüllen. Der DGB begrüßt Caffiers Vorstoß.

Quelle: Beamten-Magazin 11/2008

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