Pension wird nicht neu berechnet; Baden-Württemberg

Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"!

Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung 
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte 


Pension wird nicht neu berechnet

Das baden-württembergische Finanzministerium lehnt es ab, Versorgungsbescheide ehemals teilzeitbeschäftigter Beamtinnen und Beamter neu zu berechnen. Es bestehe kein Rechtsanspruch darauf, dass Festsetzungen, die zum Zeitpunkt eines Verfassungsgerichtsurteils im Juni bereits bestandskräftig waren, neu berechnet werden, teilt das Ministerium dem DGB mit. Bescheide, die damals noch nicht bestandskräftig waren, seien korrigiert worden. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Land, das sich so unnachgiebig zeigt. Der DGB hatte sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch das der besondere Versorgungsabschlag für nichtig erklärt worden war, dafür eingesetzt, dass auch geltende Pensionsbescheide betroffener Beamtinnen und Beamter neu festgesetzt werden.

Quelle: Beamten-Magazin 11/2008

zurück zur Übersicht
Startseite | Sitemap | Publikationen | Newsletter | Kontakt | Impressum
www.beamten-informationen.de © 2012