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Frauenanteil an den Richtern und Staatsanwälten am 30. Juni 2007
Richter
Staatsanwälte
Frauenanteil
36,7 %
38,8 %
R 1
44,7 %
45,1 %
R 2
24,0 %
19,0 %
R 3
16,6 %
14,5 %
R 4 - R 10
15,8 %
5,3 %
Juristinnen bei der Richterschaft und bei den Staatsanwaltschaften werden ganz überwiegend in den unteren Vergütungsgruppen beschäftigt; fast 50 Prozent werden nach R 1 besoldet. In den oberen Besoldungsgruppen R 4 bis R 10 sind Frauen nur selten anzutreffen: Nur rund 16 Prozent der Richter/innen in diesen Besoldungsgruppen und sogar nur knapp über 5 Prozent der Jurist/inn/en bei den Staatsanwaltschaften sind weiblich. Um den Anteil der Frauen an allen Beschäftigten (rund 37 Prozent bei den Richter/innen und rund 39 Prozent bei den Staatsanwält/inn/en) auch in R 4 bis R 10 zu erreichen, müsste der Frauenanteil bei den Gerichten mehr als verdoppelt und bei den Staatsanwaltschaften sogar versiebenfacht werden. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, 2007, eigene Berechnungen
Quelle: Beamten-Magazin 10/2008
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