GEW beklagt Missstände beim Arbeitsschutz; Sachsen-Anhalt

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GEW beklagt Missstände beim Arbeitsschutz

An den Schulen in Sachsen-Anhalt werden „wesentliche Anforderungen des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes nicht eingehalten.“ Das beklagt das GEW-Landesvorstandsmitglied Eva Gerth. Nicht einmal in der Hälfte der Schulen sei eine Gefährdungsanalyse erstellt worden, berichtet sie. Ungeklärt sei auch die Frage, wie beim Arbeitsschutz Schulträger und das Land als Arbeitgeber der Lehrkräfte zusammenarbeiten. Vor weiteren Gesundheitsgefährdungen für Kinder und Lehrkräfte werden Gerth zufolge „immer noch die Augen verschlossen“: Die GEW-Vorstandsfrau nennt Lärm, der durch bauliche Maßnahmen eingeschränkt werden könnte oder Feinstaub, der auftrete, weil wegen der Geldnot der Kommunen immer seltener gereinigt werde. Außerdem sei das Land nach Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, Eingliederungsmanagement zu betreiben, also Angebote zur Erhaltung der Arbeitskraft für längerfristig erkrankte Lehrkräfte zu unterbreiten. Eine entsprechende Dienstvereinbarung zur Umsetzung im Landesverwaltungsamt habe das Kultusministerium gerade blockiert.

Quelle: Beamten-Magazin 10/2008

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