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Mitbestimmung in allen Personalfragen gefordert
Der DGB möchte eine umfassende Zuständigkeit von Personalräten erreichen. In den Personalvertretungsgesetzen solle verankert werden, dass sie in alle die Mitarbeiter betreffende Belange einbezogen werden, forderte DGB-Bundesbeamtensekretär Egbert Biermann bei einer Schulung des DGB Niedersachsen für Personal- und Betriebsräte des öffentlichen Dienstes. Seit 1995 würden Personalvertretungsgesetze im öffentlichen Dienst verschlechtert, Mitbestimmung eingeschränkt und Freistellungen von Personalratsmitgliedern verringert. Nur wenige Personalvertretungsgesetze sähen Möglichkeiten wie das niedersächsische vor. § 81 gibt den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften die Möglichkeit, bei ressortübergreifenden Themen Vereinbarungen mit der obersten Landesbehörde oder der Landesregierung zu treffen. Abgeschlossen wurden zum Beispiel Vereinbarungen zum Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung und zum Personalmanagement. Darüber hinaus ist aus Biermanns Sicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Aufgabe für Personalräte.
Quelle: Beamten-Magazin 10/2008
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