Gesetzentwurf geht in die Anhörung; Mecklenburg-Vorpommern

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Gesetzentwurf geht in die Anhörung

Das Landeskabinett von Mecklenburg-Vorpommern hat den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts verabschiedet. Nun sind die Gewerkschaften aufgefordert, Stellung zu nehmen. Der DGB will zudem mit Innen- und Finanzministerium sowie den Koalitionsfraktionen reden. Die größten Veränderungen finden sich im Laufbahnrecht. Statt der bisher vier soll es nur noch zwei Laufbahngruppen geben: Gruppe 1 wird die bisherigen Laufbahngruppen des einfachen und mittleren Dienstes umfassen, Gruppe 2 die des gehobenen und höheren Dienstes. Voraussetzung für die Laufbahnen der Gruppe 2 sind ein Hochschulabschluss, künftig auch Bachelor und Master, oder gleichwertiger Bildungsstand. Innerhalb der Laufbahngruppen wird abhängig von der Vor- und Ausbildung nach Einstiegsämtern unterschieden. Die Fachrichtungen werden auf zehn reduziert. Bisher bestanden 20 Regel und über 60 Fachrichtungslaufbahnen. Grundsätzlich soll mit allen Abschlüssen ein Laufbahnzugang möglich sein, die dem für die Laufbahngruppe bzw. das Einstiegsamt erforderlichen Niveau entsprechen. Neu im Entwurf sind auch eine einheitliche Probezeit von drei Jahren und eine Probephase vor Beförderungen von sechs Monaten. Bei Ämtern mit leitender Funktion sind es zwei Jahre.

Quelle: Beamten-Magazin 10/2008

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