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Vertrag über Beteiligungsrechte ausgeschlossen
Die Regierung von Schleswig-Holstein lehnt den Vorschlag des DGB ab, die Beteiligungsrechte der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen in einem landesrechtlichen Vertrag festzulegen. Das Innenministerium argumentierte, die Möglichkeit, ein Beteiligungsverfahren nach dem Beamtenstatusgesetz zu vereinbaren, schließe eine landesrechtliche Ausgestaltung aus. Das Statusgesetz regele die geforderte Verfahrensvereinbarung abschließend, hieß es seitens des Ministeriums im ersten Beteiligungsgespräch zum Kabinettsentwurf für ein neues Beamtenrecht. Der DGB hielt dagegen, wenn dies stimme, könne das Ministerium auch nicht die Art der verfahrensmäßigen Beteiligung landesgesetzlich gestalten. Richtig sei vielmehr, dass der Landesgesetzgeber zur Regelung befugt sei. Dieser Gestaltungsspielraum müsse genutzt werden.
Quelle: Beamten-Magazin 09/2008
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