
Doppelt informiert: "Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte"! Für nur 19,50 Euro erhalten Sie 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte" sowie 1 x monatlich das Beamten-Magazin. Wir liefern bequem an Ihre Hausanschrift. Damit bleiben Sie in allen Fragen rund ums das Beamtenrecht auf dem Laufenden (u.a. Beihilfe, Beamtenversorgung, Besoldung). >>>Hier zur Bestellung
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Behördenmitarbeiter und Personalräte
Anträge auf höhere Besoldung ruhen
Anträge nordrhein-westfälischer Beamtinnen und Beamter auf eine Anhebung der Besoldung werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend gestellt. Wie Finanzminister Helmut Linssen (CDU) weiter mitteilt, wird darauf verzichtet, eine Verjährung geltend zu machen. Beamtinnen und Beamte können beim Landesamt für Besoldung und Versorgung einen Antrag auf rückwirkende Anpassung der Besoldung zum 1. Januar 2008 stellen. Darin wird verlangt, bei der Bemessung die Entwicklung der allgemeinen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse hinreichend zu berücksichtigen, so dass die Besoldungshöhe verfassungskonform ist und den im Grundgesetz verankerten Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung sichert. Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage eingeholt hat, ob die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen noch mit Art. 33 Abs. 5 GG (Alimentationsprinzip) vereinbar ist. Ob ein Antrag fristgerecht gestellt worden ist, werde gegebenenfalls später entschieden, teilte Linssen mit.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2008
zurück zur Übersicht