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Gleichstellung im Beamtenrecht
„Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen im öffentlichen Dienstrecht der Ehe gleichgestellt werden. Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz bietet die Chance, dies in einem Schritt und in allen maßgeblichen Regelungsbereichen zu tun: im Beamten-, Beihilfe-, Besoldungs-, Versorgungs- sowie im Reise und Umzugskostenrecht." So heißt es in der Stellungnahme des DGB vom 29. November 2007 zum Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes. Berlin hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht. In mehreren Ländern (Hamburg, Bremen, Niedersachsen) werden entsprechende Reformen vorbereitet. Der Bund dürfe nicht zurückstehen, findet der DGB. Die FDP-Bundestagsfraktion hat den Bundestag aufgefordert, Gesetzentwürfe vorzulegen, um die Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abzubauen und das Verhältnis von Rechten und Pflichten u. a. im Beamtenrecht ausgewogen zu gestalten. Verbeamteten Lebenspartnern stünden wesentliche Rechte
auf Beihilfe, Besoldung und Versorgung nicht zu, weil für Bundesbeamtinnen und -beamte keine Regelung existiere. Zudem entfalle die Hinterbliebenenversorgung, was der Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten nach EU-Recht ebenfalls widerspreche. Auch die FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein hat einen entsprechenden Antrag gegen die Ungleichbehandlung von in Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten im Landesdienst gestellt und dafür die Unterstützung des DGB und der GEW erhalten.
Quelle: Beamten-Magazin, Ausgabe 08/2008
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